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Der Fall um den Tod eines Manns nach einem Polizeieinsatz in Mannheim muss vor dem Landgericht der baden-württembergischen Stadt neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt nach festgestellten Rechtsfehlern auf, wie er am Donnerstag mitteilte. Der Polizist war im März zu einer Geldstrafe von insgesamt 6000 Euro verurteilt worden.
In dem Prozess war es um den Tod eines psychisch kranken 47-Jährigen im Mai 2022 nach einem Polizeieinsatz gegangen. Der Polizist soll ihn mit Pfefferspray besprüht und dem Mann vier Faustschläge versetzt haben. Insbesondere die Faustschläge waren nach Ansicht der Mannheimer Richter nicht vom Polizeirecht gedeckt und damit nicht gerechtfertigt.
Hintergrund des Einsatzes war, dass der an paranoider Schizophrenie leidende 47-Jährige am 2. Mai 2022 zur Behandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus in Mannheim gegangen war, dieses jedoch kurz darauf gegen den Rat der Ärzte wieder verließ. Der Polizist sollte zusammen mit einem Streifenpartner den 47-Jährigen in das Krankenhaus zurückbringen.
Die Beamten brachten ihn laut den Feststellungen des Landgerichts zu Boden, um ihn mit Handschellen zu fesseln. Als der auf dem Bauch liegende Mann sich aufbäumte und versuchte, den Polizisten zu beißen, schlug dieser im zweimal mit der Faust gegen den Kopf. Als der Mann seinen rechten Arm aus dem Haltegriff des Polizisten lösen konnte, schlug dieser ihm weitere zweimal gegen den Kopf. Letztlich konnte der Mann mit Handschellen fixiert werden.
Laut den Urteilsfeststellungen waren die Schläge des Polizisten geeignet, den Mann schmerzhaft, aber nicht lebensgefährlich zu verletzen. Der Mann verlor kurze Zeit später das Bewusstsein. Nach Erst-Hilfe-Maßnahmen vor Ort kam er in ein Krankenhaus, wo nur noch sein Tod festgestellt werden konnte. Wann und aus welchem Grund der Herzstillstand eintrat, blieb ungeklärt.
Gegen das Urteil legte die Nebenklägerin nach BGH-Angaben vom Donnerstag Revision ein, mit der sie eine Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge anstrebte. Der BGH verwarf die Revision zwar als unbegründet, erkannte bei der Prüfung des Urteils jedoch Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Es hob die Verurteilung deshalb auf und wies die Sache zur neueerlichen Verhandlung an das Landgericht Mannheim zurück.
Y.Chaudhry--DT