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Eine vom Landgericht Darmstadt verhängte lebenslange Haftstrafe für die Ermordung einer 15-Jährigen vor mehr als 38 Jahren ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die von dem inzwischen 63-jährigen Beschuldigten gegen das Urteil eingereichte Revision nach eigenen Angaben vom Mittwoch als unbegründet. Eine Prüfung habe keinerlei Rechtsfehler zu seinen Ungunsten ergeben.
Das Landgericht im hessischen Darmstadt hatte den Mann im Dezember vergangenen Jahres unter Einbeziehung einer früher verhängten Gefängnisstrafe wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Darüber hinaus bestätigte es die bereits zuvor angeordnete Unterbringung des Beschuldigten in einer Psychiatrie.
Nach Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte am 29. Juni 1986 eine 15-Jährige in einem Wald im hessischen Lindenfels erstochen, nachdem er sie zuvor sexuell missbraucht hatte. Dadurch wollte er die Vergewaltigung vertuschen und eine Identifizierung als Täter verhindern. Das Opfer hatte sich damals auf dem Rückweg von einem Freibadbesuch befunden. Die Jugendliche blieb lange vermisst, ihre skelettierte Leiche wurde erst eineinhalb Jahre nach der Tat entdeckt.
A.Hussain--DT