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Ein Bremer Mordurteil gegen einen Mann wegen der Tötung seiner Schwester ist nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtskräftig. Der BGH fand keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts der Hansestadt, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den damals 24-Jährigen im Juni zu lebenslanger Haft verurteilt. (Az. 5 StR 499/24)
Es wertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen. Dem Urteil zufolge fühlte sich der im Jemen aufgewachsene Mann durch den Lebenswandel seiner Schwester, der aus seiner Sicht unmoralisch war, in seiner "Ehre" verletzt. Die junge Frau habe wenige Monate vor der Tat begonnen, sich ein wenig freier zu bewegen.
Sie sei nicht immer sofort von der Arbeit nach Hause gekommen, sondern habe sich ab und zu mit Freundinnen getroffen. Der spätere Täter habe außerdem Gerüchte gehört, dass sie sich auch mit Männern treffe. Einmal habe er geglaubt gesehen zu haben, wie sie Zärtlichkeiten mit einem Mann austauschte.
Am Tag des 23. Geburtstags der Frau sei der Angeklagte mit einem großen Messer zu ihrer Wohnung gegangen und habe sie mit mehreren wuchtigen Stichen getötet. Dann habe er die Polizei gerufen, die Tat gestanden und seine Festnahme abgewartet.
In der mehr als einstündigen mündlichen Urteilsbegründung in Bremen sprach der Vorsitzende Richter im Juni von einem "Femizid" und einer Art vom Angeklagten begangenen "Kontrollmord". Sein Motiv sei besonders verachtenswert, führte das Landgericht in seinem Urteil aus. Maßstab hierfür seien die Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland.
Der Angeklagte habe seiner Schwester nicht zugestanden, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Er habe sich das Recht herausgenommen, sie zu töten, und sie als Mittel zum Zweck gebraucht, sein eigenes Wohlbefinden zu erreichen.
Eine mitentscheidende Rolle in dem Verfahren spielten unter anderem Briefe des Angeklagten, die nach der Tat in dessen Wohnung gefunden worden waren. In den vor Gericht verlesenen Dokumenten schrieb er, seine jüngere Schwester habe versucht, eine "Schlampe zu sein".
Nach dem Urteil in Bremen wandte er sich an den BGH. Da dieser bei seiner Überprüfung keine Rechtsfehler fand, wurde das Urteil rechtskräftig.
X.Wong--DT