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Beim neuen Gesetz zum Bundeskriminalamt (BKA) muss in Teilen nachgebessert werden. Eine Verfassungsbeschwerde hatte am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilweise Erfolg. Einzelne Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten sind demnach in ihrer aktuellen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. (Az. 1 BvR 1160/19)
Dabei geht es um die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen und um die Speicherung von Daten in einem polizeilichen Informationsverbund. Die Regelungen gelten aber vorläufig mit bestimmten Maßgaben des Gerichts weiter, bis das Gesetz geändert wurde. Das muss bis spätestens Ende Juli 2025 geschehen.
I.Khan--DT