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Bei Bränden in zwei Mehrfamilienhäusern in Essen sind am Samstagabend mehr als 30 Menschen verletzt worden. Wie Polizei und Feuerwehr am Sonntag mitteilten, sind unter den Verletzten acht schwer verletzte Kinder. Kurz nach den Bränden fuhr in der Nähe ein Lieferwagen in zwei Geschäfte. Die Polizei nahm nach eigenen Angaben einen Verdächtigen fest.
Bei der Essener Feuerwehr und Polizei gingen den Angaben zufolge ab 17.10 Uhr Notrufe ein, weil es im einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Altenessen brannte. Die Feuerwehr musste Menschen, die in Rauch gehüllt an den Fenstern standen und um Hilfe riefen, über eine Drehleiter aus dem Haus retten. Zwölf Menschen wurden nach Angaben der Feuerwehr verletzt, unter ihnen acht Kinder. Zwei der Kinder wurden demnach lebensgefährlich verletzt und in Spezialkliniken in Duisburg und Bochum gebracht. Das Feuer konnte dann schnell unter Kontrolle gebracht werden.
Nur wenige Minuten nach Ausbruch des ersten Feuers brannte es in einem weiteren Mehrfamilienhaus in der Nähe. Auch dort standen nach Angaben der Feuerwehr Menschen an Fenstern und auf Balkonen, weil sie nicht mehr durch das verrauchte Treppenhaus flüchten konnten. Ein Mensch war beim Eintreffen der Feuerwehr bereits aus dem Fenster gesprungen. Die Feuerwehr brachte auch diesen Brand schnell unter Kontrolle. 19 Menschen wurden verletzt und in Krankenhäuser gebracht. Elf von ihnen wurden nach Angaben der Feuerwehr schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.
Kurz nach den Bränden fuhr nach Angaben der Polizei ein Lieferwagen in zwei Geschäfte im benachbarten Stadtteil Katernberg. An beiden Tatorten entstanden nach Polizeiangaben Sachschäden, es wurde aber niemand verletzt. In unmittelbarer Tatortnähe konnte die Besatzung eines Streifenwagens dann einen Tatverdächtigen festnehmen. Es handelt sich nach Polizeiangaben um einen 41-jährigen Essener mit syrischer Staatsangehörigkeit.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und prüft den Angaben zufolge mögliche Zusammenhänge zwischen den Taten. Auch die konkrete Motivlage des Verdächtigen ist demnach Gegenstand der Ermittlungen.
G.Rehman--DT