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Ein hartes Foul bei einem Fußballspiel rechtfertigt einer Gerichtsentscheidung zufolge keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Regelverstoß im Sport bedeute nicht automatisch ein schuldhaftes Verhalten, teilte das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz am Freitag mit. Die Eigenart des Fußballs als Kampfspiel fordere schnelle Entscheidungen, was beim Schuldvorwurf berücksichtigt werden müsse. (Az.: 15 O 399/22)
Zwei Männer waren 2019 als Spieler unterschiedlicher Mannschaften bei einem Turnier aufeinander getroffen. Bei einem Foul wurde der Kläger am rechten Sprunggelenk schwer verletzt. Zudem erlitt er einen Bruch des Wadenbeins und einen Bänderriss. Er forderte vor Gericht 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz von knapp 215 Euro. Wie das Foul im Detail ablief, blieb vor Gericht unklar.
Solange sich Spieler noch im Grenzbereich zwischen kampfbetonter Härte und unzulässiger Unfairness bewegten, hätten sie trotz eines Regelverstoßes keine Schuld, entschieden die Richter. Beim Fußball bestehe auch dann ein gegenseitiges Verletzungsrisiko, wenn die Regeln eingehalten würden. Wer ein Foul verursache, müsse nur dann haften, wenn es vorsätzlich, grob fahrlässig oder unfair gewesen sei. Die Kammer konnte kein grobes unentschuldbares Foul feststellen.
Z.W.Varughese--DT