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Wegen des Betrugs mit Goldbarren und anderen Edelmetallen ist ein Mann in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht eine Einziehung von fast 860.000 Euro an, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte. Der Verurteilte hatte laut Anklage zunächst in Nürnberg und später in Berlin einen Onlinehandel mit Gold betrieben.
Dabei bot er überwiegend Goldbarren zum Verkauf an und nahm Vorauszahlungen an, die er aber nicht für den Erwerb von Edelmetallen verwendete, sondern seiner damaligen Freundin schenkte. Diese gab das Geld demnach überwiegend für den Kauf und die Haltung von Pferden aus.
Auch die Freundin war mitangeklagt und wurde vom Landgericht wegen Betrugs in mehreren Fällen beziehungsweise Beihilfe zum Betrug zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Diese wurden allerdings zur Bewährung ausgesetzt, sie muss also nicht in Haft.
Das Gericht ordnete in ihrem Fall eine Einziehung von rund 680.000 Euro an. Der Prozess gegen den damals 63-Jährigen und die 34-Jährige zog sich über fast sieben Monate hin. Auftakt war bereits Anfang März, das Urteil fiel am späten Donnerstag.
S.Mohideen--DT