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Wegen eines Angriffs mit Schwefelsäure auf seine frühere Lebensgefährtin hat das Landgericht Köln einen im September 1980 geborenen Mann am Freitag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er soll dem Opfer zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen zahlen, wie ein Gerichtssprecher nach dem wegen schwerer Körperverletzung geführten Verfahren mitteilte. Der Mann hatte die Tat gestanden.
Die Staatsanwaltschaft beantragte im Prozess nur acht Jahre Haft. Das Gericht befand jedoch, dass der Mann voll schuldfähig sei, und berücksichtigte zudem die besonders schweren Folgen des Angriffs für die Frau sowie die Tatsache, dass sich der Mann nach der Tat noch damit gebrüstet hatte. Die Nebenklage und die Verteidigung stellten keine konkreten Anträge.
Laut Anklage hatte sich die Frau im Juni vergangenen Jahres von dem Mann getrennt und ihn der Wohnung verwiesen, woraufhin er Deutschland vorübergehend verließ. Ab Herbst 2023 beschimpfte und bedrohte er die Frau dann per Messenger oder in sozialen Netzwerken. Er drohte ihr unter anderem, dass sie mit Messern verletzt, mit Säure übergossen oder getötet werde.
Aus Rache soll er sich dann dazu entschlossen haben, die Frau durch Säure oder Messerschnitte zu entstellen. Im Februar kam er zurück nach Deutschland und besorgte sich eine Flasche mit 96-prozentiger Schwefelsäure. Er lauerte der Frau am 9. Februar auf ihrem Weg zur Arbeit in Gummersbach auf. Als sie ihr Auto aufschließen wollte, schlug er sie und brachte sie zu Boden.
Von oben goss er daraufhin die Säure auf ihren Kopf, wodurch das Opfer schwere Verletzungen erlitt. Laut Anklage handelte es sich um Verätzungen zweiten bis dritten Grades von zehn Prozent der Körperoberfläche an Gesicht, Kopf, Nacken und Händen. Die Kopfhaut musste großteils abgetragen werden. Auch das rechte Ohr wurde stark verätzt.
T.Jamil--DT