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Die Staatsanwaltschaft Dresden hat eine 67-jährige Ärztin wegen des Ausstellens sogenannter Gefälligkeitsatteste während der Coronapandemie angeklagt. Die Beschuldigte soll den Patientinnen und Patienten bescheinigt haben, dass sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, sie nicht geimpft werden dürfen oder bei ihnen Corona-Tests aus medizinischen Gründen nur über den Speichel möglich sind, wie die Anklagebehörde in der sächsischen Stadt am Freitag mitteilte.
Die Ausstellung der Atteste erfolgte laut Staatsanwaltschaft überwiegend ohne Untersuchung oder Abklärung der tatsächlichen medizinischen Befunde. Die Beschuldigte soll mit ihren Gefälligkeitsattesten Einnahmen von etwa 17.000 Euro erzielt haben. Insgesamt wirft die Anklage ihr das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 182 Fällen und das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse im besonders schweren Fall in 167 Fällen vor. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Dresdner Landgericht.
I.El-Hammady--DT