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Wegen des Mordes an einem Bekannten ist ein Mann in Stuttgart am Montag zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht der baden-württembergischen Landeshauptstadt sah als erwiesen an, dass der damals 42-Jährige den 45-Jährigen im Dezember auf dessen Balkon erschoss. Der an einer psychischen Krankheit leidende Angeklagte soll außerdem in der Psychiatrie untergebracht werden, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Vor der Tat gab es demnach über einen längeren Zeitraum hinweg Streitigkeiten zwischen dem späteren Täter, dem späteren Opfer und einem weiteren Mann, der vor Gericht als Zeuge auftrat. Es sei zu einer Körperverletzung gekommen. Außerdem sei das Motorrad des 42-Jährigen zweimal beschädigt worden.
Unter dem Eindruck dieses Geschehens und unter dem Einfluss seiner psychischen Krankheit beging der Angeklagte die Tat, wie das Gericht feststellte. Er habe heimtückisch gehandelt, sei allerdings vermindert schuldfähig. Außerdem seien ohne Behandlung seiner Krankheit weitere schwere Straftaten zu erwarten.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert.
Y.Al-Shehhi--DT