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Nach dem Berliner Verwaltungsgericht hat es nun auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgelehnt, der Bundesregierung im Eilverfahren die künftige Genehmigung von Waffenlieferungen an Israel vorläufig zu verbieten. Eine Beschwerde gegen einen von insgesamt drei Beschlüssen des Verwaltungsgerichts wurde nach Angaben vom Freitag zurückgewiesen. An das Verwaltungsgericht hatten sich mehrere Palästinenser aus dem Gazastreifen gewandt.
Dieses wies die Anträge im Juni als unzulässig zurück. Noch lasse sich nicht absehen, was die Bundesregierung künftig überhaupt entscheiden müsse und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, erklärte es. Es lasse sich nicht vorhersagen, dass die Regierung Waffenlieferungen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen genehmigen werde. Dem schloss sich das Oberverwaltungsgericht nun an.
Der Krieg im Gazastreifen war durch den beispiellosen Großangriff von Kämpfern der Hamas und anderer militanter Palästinensergruppen auf Israel am 7. Oktober ausgelöst worden. Dabei wurden israelischen Angaben zufolge 1198 Menschen getötet. Zudem wurden 251 Menschen als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.
Als Reaktion geht Israel seitdem massiv militärisch im Gazastreifen vor. Nach Angaben des von der Hamas kontrollierten Gesundheitsministeriums, die sich nicht unabhängig überprüfen lassen, wurden dabei mehr als 39.600 Menschen getötet.
Y.Chaudhry--DT