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In einem Markenrechtsstreit um die Bezeichnung Wordle für Online-Worträtsel hat die bekannte US-Zeitung "New York Times" eine Niederlage gegen den Hamburger Rätselmacher und Verleger Stefan Heine erlitten. Das Landgericht in Hamburg wies nach Angaben einer Sprecherin am Donnerstag eine Klage der Zeitung ab, mit der diese Heine die Nutzung des Begriffs unter Berufung auf vermeintlich prioritäre eigene Markenrechte untersagen wollte. Das Gericht sah aber keinen Vorrang.
Der Verlag der "New York Times" und Heine hatten nach Gerichtsangaben am 1. Februar 2022 zeitgleich Kennzeichenrechte an dem Begriff Wordle angemeldet - die Zeitung eine Unionsmarke auf EU-Ebene, Heine eine deutsche Wortmarke. Der Medienkonzern klagte später auf Unterlassung und Schadenersatz. Seiner Auffassung nach ist sein Recht höher einzustufen. Er wirft Heine zudem vor, die Wortmarke nur zwecks wirtschaftlicher Behinderung angemeldet zu haben.
Dieser Einschätzung folge die zuständige Kammer in dem Zivilverfahren aber nicht. "Die Unionsmarke der Klägerin und die deutsche Marke des Beklagten begründen aufgrund des gleichen Zeitrangs gegeneinander keine Ansprüche", erklärte das Gericht. Heine dürfe sich daher auf sein Markenrecht berufen. Auch von einer "Markenanmeldung in Behinderungsabsicht" sei nicht auszugehen.
Durch die Entscheidung ändert sich somit nichts an der aktuellen Situation, sowohl der Verlag der "New York Times" als auch Heine dürfen in Deutschland weiter Worträtsel unter der Bezeichnung Wordle anbieten. Abschließend ist die Entscheidung aber nicht, die "New York Times" könnte Berufung einlegen.
Unter Wordle wird ein Buchstabenrätsel verstanden, bei dem mit höchstens sechs Versuchen ein Lösungswort gefunden werden muss. Das Spiel wurde im Jahr 2021 von dem in New York lebenden Briten Josh Walsh erfunden und zunächst kostenlos auf seiner privaten Internetseite veröffentlicht. Das Spiel wurde innerhalb weniger Monate populär, die Nutzerzahlen explodierten.
Anfang 2022 kaufte die "New York Times" Walsh dann sämtliche Rechte an dem von ihm entwickelten ursprünglich englischsprachigen Spiel ab, um es auf der eigenen Internetseite einzusetzen. Es kursierten im Internet aber zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits diverse Nachahmerversionen in anderen Sprachen.
Entscheidend für das Landgericht war in dem Streit zwischen der "New York Times" und Heine dabei, dass das sogenannte Recht am Werktitel nicht bereits durch den Erfinder im Jahr 2021 begründet wurde. Dieser habe das Worträtsel unter der Bezeichnung Wordle auf seiner privaten Website und damit nicht im geschäftlichen Verkehr angeboten. Erst seit dem Umzug auf die Internetseite der "New York Times" im Februar 2022 werde das Spiel kommerziell genutzt.
Damit sei aber auch ein Recht am Werktitel in Deutschland für die "New York Times" erst im Februar 2022 entstanden, führte das Gericht weiter aus. Dies sei erst nach der Anmeldung der Wortmarke durch Heine am 1. Februar gewesen.
Heine ist ein in Hamburg ansässiger Rätselmacher, der mit seinem Unternehmen nach eigenen Angaben mehr als 400 Medienfirmen im Print- und Onlinebereich mit Rätseln aller Art beliefert. Maßgeblich beteiligt war er unter anderem auch an der Verbreitung des populären Logikrätsels Sudoku in Deutschland.
F.A.Dsouza--DT