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Weil es Drohnenbauteile nach Russland schmuggelte, ist ein deutsch-russisches Geschäftspaar vom Oberlandesgericht Stuttgart zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Hauptangeklagte soll für sechs Jahre und neun Monate in Haft, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Seine mitangeklagte Lebensgefährtin erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Der Senat sah es als erwiesen an, dass der 59-jährige Geschäftsführer zweier Unternehmen zwischen Januar 2020 und Mai 2023 insgesamt 120.000 Bauteile an Unternehmen in Russland geliefert und die EU-Sanktionen umgangen hatte. Eines der Unternehmen stellt unter anderem Aufklärungsdrohnen des Typs Orlan 10 her, welche die russischen Streitkräfte bei ihrem Angriffskrieg gegen die Ukraine einsetzen.
Der 59-Jährige lieferte das für die Herstellung von Drohnen benötigte Material teilweise über ein von der mitverurteilten 53-Jährigen geführtes, tatsächlich jedoch auch von ihm kontrolliertes Unternehmen in Baden-Württemberg an Scheinfirmen in Russland. Von dort gelangte es dann an den Endabnehmer.
Nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 änderte er seine Strategie und lieferte Bauteile über "vorgeschobene Empfänger" in Drittstaaten nach Russland. Insgesamt verdiente er durch die verbotenen Handelsgeschäfte rund 875.000 Euro. Der Mann wurde wegen 54 Fällen des gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz schuldig gesprochen, die Frau wegen Beihilfe dazu in 14 Fällen.
Zu Lasten des Manns ging laut Urteil die "kriminelle Energie", mit der die Sanktionen umgangen wurden. Teilweise räumte der Mann die Vorwürfe vor Gericht ein. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung des Generalbundesanwalts. Seit Mai war gegen die Geschäftsleute verhandelt worden.
Der Mann war im März 2023 festgenommen worden und befindet sich seither in Haft. Seine Mitangeklagte kam zeitweise ebenfalls in Untersuchungshaft, wurde später aber auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen in dem Fall übernahm wegen dessen Bedeutung die Bundesanwaltschaft. Diese führte deshalb auch die Anklage in dem Prozess.
H.El-Hassany--DT