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Der Angeklagte in einem Prozess um eine in einem Keller in Rheinland-Pfalz gefundene tote Frau ist in der Untersuchungshaft gestorben. Gegen den wegen Mordes angeklagten Mann hätte am Dienstag das Urteil verkündet werden sollen, wie das Landgericht Zweibrücken mitteilte. Woran er genau starb, war zunächst unklar. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken wollte noch am Dienstag weitere Informationen veröffentlichen.
Dem 36-Jährigen war Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen an seiner Frau vorgeworfen worden. Laut Anklage war das Opfer am 4. Dezember in den Keller gegangen. Der Mann soll der Frau gefolgt sein und sie von hinten überraschend angegriffen haben.
Mit einem Gegenstand habe er ihr derart heftig gegen den Kopf geschlagen, dass sie wehrlos auf den Boden gefallen sei, erklärte die Staatsanwaltschaft. Anschließend soll er ihr mehrere Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt haben.
Die Frau starb noch vor Ort an ihren schweren Verletzungen im Gesicht und am Hals. Als Tatmotiv gab die Staatsanwaltschaft Wut und Eifersucht an. Der 36-Jährige habe zuvor von einer Affäre seiner Frau mit einem anderen Mann erfahren.
Seit rund zwei Monaten war in dem Prozess verhandelt worden. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dem gegenüber forderte die Verteidigung den Freispruch des Manns.
F.Chaudhary--DT