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Wegen der Tötung eines Joggers am Berliner Spreeufer ist ein psychisch kranker Mann vom Landgericht der Hauptstadt dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Die zuständige Kammer sah es nach Angaben einer Sprecherin vom Dienstag als erwiesen an, dass der 35-Jährige im November den ihm entgegenkommenden Mann im Zustand der Schuldunfähigkeit mit einem Messer erstochen hatte. Er war demnach ein Zufallsopfer.
Gegen den Beschuldigten wurde in einem Sicherungsverfahren verhandelt, er befand sich bereits seit seiner Festnahme nach der Tat im Plänterwald am Spreeufer vorläufig in einer Psychiatrie. Juristisch wurde diese als Totschlag eingestuft. In einem Sicherungsverfahren wird im Gegensatz zum normalen Strafverfahren aber geprüft, ob ein mutmaßlich schuldunfähiger Täter wegen Gefährlich auf unbestimmte Zeit in eine Psychiatrie kommt. Das Urteil fiel bereits am Montag.
H.Hajar--DT