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Die Haut einer Pythonschlange haben Zöllner in einem Paket aus Großbritannien entdeckt. Die Empfängerin musste die im Internet bestellte Sendung im Beisein der Beamten im Zollamt Emden öffnen, wie der Zoll am Donnerstag in Oldenburg mitteilte. Weil den Zöllnern Zweifel kamen, ob die Schlangenhaut eingeführt werden darf, wurde ein Sachverständiger hinzugezogen.
Dieser bestätigte laut Polizei, dass Pythonhaut unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fällt und demnach nicht eingeführt werden darf. Die Sendung wurde daher zurückgehalten. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen schützt mehr als 8000 Tier- und etwa 40.000 Pflanzenarten.
I.Menon--DT