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Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens wird sich nicht mit dem Berufungsantrag des Wikileaks-Gründers Julian Assange im Verfahren um seine Auslieferung an die USA befassen. Am Montag lehnte das Gericht dies mit der Begründung ab, Assanges Antrag werfe "keine strittigen Rechtsfragen" auf. Nach Angaben von Wikileaks geht der Fall nun an Innenministerin Priti Patel.
Assanges Anwaltsteam könnte allerdings nach eigenen Angaben erneut eine Berufung beantragen, die sich auf andere Aspekte des Falls stützen würde. "Dieses separate Berufungsverfahren muss natürlich noch eingeleitet werden", teilte die Kanzlei Birnberg Peirce mit.
In den USA droht dem in Großbritannien inhaftierten Wikileaks-Gründer unter anderem wegen des Vorwurfs der Spionage eine lange Gefängnisstrafe. Ein britisches Gericht hatte vor rund einem Jahr seine Auslieferung unter Verweis auf ein hohes Suizidrisiko verboten. Die USA hatten das Urteil jedoch angefochten und vom britischen High Court Recht bekommen. Ende Januar räumte der High Court dem Australier jedoch die Möglichkeit ein, vor dem Obersten Gerichtshof in Berufung zu gehen. Dies lehnte der Supreme Court nun aber ab.
In den USA ist der 50-Jährige wegen Spionage und der Veröffentlichung geheimer Dokumente auf der Enthüllungsplattform Wikileaks zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan angeklagt. Die Papiere enthielten brisante Informationen über die US-Einsätze in diesen Ländern, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen. Assange und seine Unterstützer haben die Verfahren immer wieder als politisch motiviert kritisiert.
Assanges Verlobte Stella Moris, mit der er zwei Kinder hat, hatte am Wochenende mitgeteilt, dass das Paar am 23. März heiraten wird. Die britischen Behörden haben den beiden die Erlaubnis erteilt, sich im Londoner Belmarsh-Gefängnis das Ja-Wort zu geben.
G.Gopinath--DT