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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau der Zugstrecke von Oldenburg nach Wilhelmshaven nicht zur Entscheidung angenommen. Karlsruhe erklärte die Beschwerde mehrerer Anwohner am Dienstag für unzulässig. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsausbau für rechtmäßig erklärt. (Az. 1 BvR 1377/21)
Gestritten wurde über einen Teil der Strecke, der durch das Stadtgebiet von Oldenburg führen soll. Die Anwohner befürchten eine hohe Lärmbelästigung, da der Lärm anhand eines Mittelwerts berechnet werde, der Spitzenpegel vor allem nachts nicht berücksichtige. Allerdings hätten sie wichtige Unterlagen und Erwägungen - wie etwa neue wissenschaftliche Studien - zu spät vorgebracht, erklärte das Verfassungsgericht: nämlich erst bei der Verfassungsbeschwerde.
Sie hätten die Unterlagen aber schon bei dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen müssen. Das verlange das sogenannte Subsidiaritätsprinzip. Demnach sollen erst die zuständigen Fachgerichte die Rechtslage aufarbeiten, so dass das Bundesverfassungsgericht nicht "auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen treffen muss", hieß es.
B.Gopalan--DT