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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) erneut mit dem sogenannten Thermofenster, einer Technik der Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen. Zunächst geht es um die Frage, ob eine Umweltvereinigung gegen die Zulassung des Thermofensters für ein Volkswagen-Modell durch das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt klagen darf. Geklagt hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Schleswig-Holstein. (Az. C-873-19)
Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig legte dem EuGH die Frage vor, ob die DUH hier überhaupt klagebefugt sei. Wenn sie es ist, will das Verwaltungsgericht wissen, wann eine Abschalteinrichtung zulässig sein könne und welcher Stand der Technik Prüfungsmaßstab sei. Der zuständige Generalanwalt am EuGH legt zu den Fragen nun sein Gutachten vor. Im September hatte er in anderen Fällen bereits argumentiert, dass ein Thermofenster gegen EU-Recht verstoßen könne. Wenn es um den Schutz des Motors vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden gehe, könne dies aber eine Ausnahme sein.
A.Padmanabhan--DT