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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Dienstag (09.30 Uhr) eine Entscheidung zum neuen Autoraserparagrafen. Im Fall einer Fluchtfahrt vor der Polizei hält das Amtsgericht Villingen-Schwenningen den hier anwendbaren Passus für zu unbestimmt und daher nicht anwendbar. Der Paragraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)
Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit bis zu 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Das Amtsgericht will die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen.
J.Chacko--DT