Bundesgerichtshof verhandelt über Teilung der Maklerprovision beim Immobilienverkauf
01.01.1970
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (09.00 und 10.00 Uhr) in zwei Fällen zur Aufteilung des Maklerlohns beim Verkauf von Immobilien. (Az. I ZR 32/24 und I ZR 138/24) Laut Gesetz ist bei Wohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerprovision hälftig zwischen Käufer und Verkäufer zu teilen, wenn der Makler für beide tätig wird. Im ersten Fall will der BGH klären, ob ein Haus noch als "Einfamilienhaus" gilt, wenn es über einen Anbau mit Büro und Garage verfügt.