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Zwei Erzieherinnen aus Niedersachsen, gegen die der Verdacht von Kindesmisshandlung besteht, dürfen bis zum Abschluss der Ermittlungen nicht weiterbeschäftigt werden. Nur so könne eine mögliche Beeinträchtigung des Kindeswohls sicher ausgeschlossen werden, erklärte das Verwaltungsgericht Göttingen am Freitag. Eine frühere Kitamitarbeiterin hatte die Erzieherinnen angezeigt. Sie sollen Kinder zum Essen gezwungen haben. Außerdem sollen Kinder zur Strafe allein im Waschraum oder Flur eingesperrt worden sein.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe durfte die Kita die Erzieherinnen zunächst nicht mehr unbegleitet und nur noch getrennt voneinander einsetzen. Mehrere Eltern wollten aber ein vorläufiges Arbeitsverbot für die beiden. Sie verwiesen auf Zeugenaussagen, welche die Misshandlungsvorwürfe bestätigten. Es sei davon auszugehen, dass die Kinder sonst wieder misshandelt würden.
Es spreche nichts dafür, dass diese Zeugenaussagen leichtfertig oder nur aus persönlichen Motiven getätigt worden seien, erklärte das Gericht nun. Die bisher erlassenen Auflagen reichten nicht aus, um eine mögliche Beeinträchtigung des Kindeswohls auszuschließen. Dieses Ziel sei aber alternativlos. Es sei angesichts des Personalmangels kaum möglich, dass die beiden Erzieherinnen bei ihrer Arbeit ständig beaufsichtigt würden.
I.Khan--DT