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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Ende Juni in Karlsruhe mündlich über die Frage, ob das Abiturzeugnis einen Hinweis auf Prüfungserleichterungen wegen Legasthenie enthalten darf. Den Verhandlungstermin setzte das Gericht am Mittwoch auf den 28. Juni fest. Es geht um die Verfassungsbeschwerden dreier Abiturienten aus Bayern. (Az. 1 BvR 2577/15 u.a.)
Ihnen allen wurde ärztlich bescheinigt, dass sie Legasthenie haben. Das ist eine Lese- und Rechtschreibstörung. Bei der Abiturprüfung wurde deshalb ihre Rechtschreibleistung im Fach Deutsch und teilweise auch in Fremdsprachen nicht bewertet. Die Schulverwaltung vermerkte das in den Abiturzeugnissen.
Dagegen zogen die Abiturienten vor Gericht. Die Fälle gingen bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses entschied 2015, dass die Abiturienten keinen Anspruch auf Streichung des Hinweises im Abiturzeugnis hätten.
Gegen diese Entscheidung wandten sich die Abiturienten mit ihrer Verfassungsbeschwerde. Wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte, bemängeln sie Verstöße gegen das Verbot der Benachteiligung von behinderten Menschen und gegen die prüfungsrechtliche Chancengleichheit.
T.Jamil--DT